BAföG:
Das FDI ist als private Ergänzungsschule staatlich anerkannt gemäß NRW Schulgesetz § 118 Abs. 1 des NRW-Schulgesetz staatlich anerkannt.
Die Bildungsgänge mit FDI-Diplom sind nach § 2 Abs. 2 des Bundesausbildungs-Förderungsgesetz (BAföG) gefördert, welches nicht zurück bezahlt werden muss.
www.das-neue-bafoeg.de
Bildungskredit:
Für die letzten 24 Monate am FDI können sie einen Bildungskredit bei der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragen.
www.bildungskredit.de
Stipendien:
Jedes Jahr werden über alle Bildungsgänge hinweg, sowohl ein Vollstipendium als auch zwei Teilstipendien vergeben. In Absprache mit dem Träger entscheidet die künstlerische Leitung.
Jedes Stipendium ist auf 12 Monate begrenzt
Bildungsvorsorge der Sparkassen
Die „Bildungsvorsorge der Sparkassen“ besteht aus mehreren Bausteinen, die sich kombinieren lassen. Zinssatz und monatliche Auszahlungssummen für den Bildungskredit bestimmt jede Sparkasse selbst. Als Obergrenze empfiehlt der Dachverband DSGV 25.000,00 € plus Zinsen. Die Rückzahlung lässt sich auf bis zu 10 Jahren ausdehnen.
Steuer:
Alle Kosten der verschiedenen Bildungsgänge können beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden. Die Sonderausgaben sind auf 6000 Euro begrenzt. Sprechen sie die individuellen Vorteile mit ihrem Steuerberater ab.