
Allgemein
Zulassungsvorraussetzungen:
- Mindestens Fachoberschulabschluss / Realschulabschluss oder einen höherwertigen Abschluss / Besuch von 10. Schuljahren
- Mindestalter 16 Jahren
- Interesse an Mode und Kommunikation
Bewerbungsverfahren:
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des letzten Zeugnisses
- Kopie eines gültigen Passes (bei Nicht EU Bürger auch eine gültige Aufenthaltsgenehmigung)
- Aktuelles Passfoto
Diese können per Mail zugesandt werden. max. 5 MB.
Danach führen wir ein persönliches Gespräch (auch per Skype möglich)
Nur für Fashion -Design ist eine Kreativ-Mappe einzureichen.
Diese muss mindestens fünf Arbeiten enthalten.
Dies können Zeichnungen, Collagen, Skulpturen, Illustrationen, Fotografien, Blogs oder auch selbst gefertigte, kreative Gegenstände sein.
Förderung / Finanzierung:
BAföG:
Das FDI ist als private Ergänzungsschule staatlich anerkannt gemäß NRW Schulgesetz § 118 Abs. 1 des NRW-Schulgesetz staatlich anerkannt.
Die Bildungsgänge mit FDI-Diplom sind nach § 2 Abs. 2 des Bundesausbildungs-Förderungsgesetz (BAföG) gefördert, welches nicht zurück bezahlt werden muss.
Die Master-Studiengänge sind nach § 7 Abs. 1a Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert.
www.das-neue-bafoeg.de
Bildungskredit:
Für die letzten 24 Monate können sie einen Bildungskredit bei der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragen.
www.bildungskredit.de
Stipendien:
Jedes Jahr werden über alle Bildungsgänge hinweg, sowohl ein Vollstipendium als auch zwei Teilstipendien vergeben. In Absprache mit dem Träger entscheidet die künstlerische Leitung.
Jedes Stipendium ist auf 12 Monate begrenzt
Bildungsvorsorge der Sparkassen
Die „Bildungsvorsorge der Sparkassen“ besteht aus mehreren Bausteinen, die sich kombinieren lassen. Zinssatz und monatliche Auszahlungssummen für den Bildungskredit bestimmt jede Sparkasse selbst. Als Obergrenze empfiehlt der Dachverband DSGV 25.000,00 € plus Zinsen. Die Rückzahlung lässt sich auf bis zu 10 Jahren ausdehnen.
Steuer:
Alle Kosten der verschiedenen Bildungsgänge können beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden. Die Sonderausgaben sind auf 6000 Euro begrenzt. Sprechen sie die individuellen Vorteile mit ihrem Steuerberater ab.