BAföG:
Das FDI ist als private Ergänzungsschule staatlich anerkannt gemäß NRW Schulgesetz § 118 Abs. 1 des NRW-Schulgesetz staatlich anerkannt.
Die Bildungsgänge mit FDI-Diplom sind nach § 2 Abs. 2 des Bundesausbildungs-Förderungsgesetz (BAföG) gefördert, welches nicht zurück bezahlt werden muss.
Die Master-Studiengänge sind nach § 7 Abs. 1a Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert.
www.das-neue-bafoeg.de